Sachbezüge

Sachbezugswerte 2026, 2025 und 2024 mit online Berechnung des geldwerten Vorteils für Verpflegung und Unterkunft


Sachbezug Wohnraum

   
   
   
   
   
 Euro
   



Sachbezug Verpflegung

   
   
 Euro
   
Mahlzeiten
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
   



Gemäß §8 (1) EStG sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zählen als Sachbezug zum Arbeitsentgelt. Nach §8 (2) S.1 EStG gehören hierzu etwa vom Arbeitgeber bereitgestellte Wohnungen, Dienstleistungen, Waren, Kost oder sonstige Sachbezüge.


   

Bewertung von Sachbezügen

Sachbezüge sind grundsätlich mit dem um 4% verminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Alternativ kann auch der günstigste Preis am Markt etwa durch ein Internetangebot gewählt werden. Der Abschlag von 4% entfällt in diesem Fall allerdings. Erhält der Arbeitnehmer die Sachbezüge verbilligt, so ist der Differenzbetrag zwischen dem bewerteten Sachbezug und der Zuzahlung des Arbeitnehmers anzusetzen. Für Mahlzeiten und Unterkünfte gibt es amtliche Sachbezugswerte, welche für de Sachbezüge anzusetzen sind. Diese sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV geregelt. Handelt der Arbeitgeber mit Waren oder Dienstleistungen, welche er dem Arbeitnehmer überlässt, kommt zu dem Bewertungsabschlag von 4% außerdem der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro / Jahr zur Anwendung. Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro (50 Euro in 2025) bleiben grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Liegt der Wert des Sachbezugs 1 Cent über der Freigrenze, so erfolgt die volle Besteuerung. Die Freigrenze gilt nicht, falls Sachbezugswerte angesetzt oder der Rabattfreibetrag genutzt wird. Sachbezüge unterliegen in der Regel der Sozialversicherungspflicht. Ausnahmen bilden einige pauschal versteuerte Sachbezüge.



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Sachbezug Mahlzeiten

Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unentgeltlich gewährt werden, sind lohnsteurlich zu beurteilen und gegebenenfalls als geldwerter Vorteil zu besteuern. Typisches Beispiel ist das Kantinenessen, welches nach amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten ist und zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet wird. Auch Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer bei auswärtigen Tätigkeiten erhält, fallen hierunter, falls dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen nicht zustehen. Gegebenenfalls muss eine Kürzung der Verpflegungspauschalen in der Reisekostenabrechnung vorgenommen werden. Sind die Mahlzeiten überwiegend betrieblich veranlasst, wie etwa Bewirtungskosten oder bei Betriebsveranstaltungen, so liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

   

Sachbezug Unterkunft

Bei der Überlassung von Wohnraum ist zunächst zwischen Wohnung und Unterkunft zu unterscheiden. Der Unterschied ist in R 8.1(5) LStR (Lohnsteuerrichtlinien) beschrieben. Demnach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit von Räumen mit der Möglihkeit, einen selbständiger Haushalt führen zu können. Kenzeichnend ist das Vorhandensein einer Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest einer Kochgelegenheit sowie einer Toilette. Eine Unterkunft hingegen liegt bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche vor. Für eine Unterkunft gelten die amtlichen Sachbezugswerte.

Für die Bewertung des geldwerten Vorteils einer Wohnung ist in der Regel der ortsübliche Mietwert heranzuziehen, welcher für eine nach Baujahr, Größe, Art, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage vergleichbare Wohnung angesetzt wird.

   

Sachbezugswerte 2026, 2025, 2024


Sachbezüge Verpflegung monatlich
Zeitraum Früh­stück Mittag­essen Abend­essen Gesamt
2026
2025 69 Euro 132 Euro 132 Euro 333 Euro
2024 65 Euro 124 Euro 124 Euro 313 Euro
2023 60 Euro 114 Euro 114 Euro 288 Euro


Sachbezüge Verpflegung täglich
Zeitraum Früh­stück Mittag­essen Abend­essen Gesamt
2026
2025 2,30 Euro 4,40 Euro 4,40 Euro 11,10 Euro
2024 2,17 Euro 4,13 Euro 4,13 Euro 10,43 Euro
2023 2 Euro 3,80 Euro 3,80 Euro 9,60 Euro

Sachbezüge Wohnraum monatlich
Zeitraum Standard­unterkunft Bei Arbeitgeber oder Gemeinschafts­unterkunft
2026
2025 282 Euro 239,70 Euro
2024 278 Euro 236,30 Euro
2023 265 Euro 225,25 Euro


Sachbezüge Wohnraum täglich
Zeitraum Standard­unterkunft Bei Arbeitgeber oder Gemeinschafts­unterkunft
2026
2025 9,40 Euro 7,99 Euro
2024 9,27 Euro 7,88 Euro
2023 8,83 Euro 7,51 Euro



Der Sachbezug für monatliche Verpflegung ist für 2026 auf festgesetzt. Auf das Frühstück entfallen , auf Mittagessen und Abendessen jeweils . Für Familienangehörige erhöhen sich die Werte um 100%, falls diese das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 80%, falls das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet wurde, sowie um 40%, wenn das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet wurde. Für jüngere Familienangehörige erfolgt eine Erhöhung um 30 Prozent.

Als Sachbezug für eine Unterkunft werden in 2026 monatlich bzw. pro Tag angesetzt.

Als Minderungen kommen in Betracht:

15 % bei Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers oder einer Gemeinschaftsunterkunft.
15% für unter 18 Jährige und Auszubildende
40% bei der Belegung mit zwei Beschäftigten
50% bei der Belegung mit drei Beschäftigten
60% bei der Belegung mit mehr als drei Beschäftigten

Als Tagesbetrag wird jeweils 1/30 des Monatsbetrages angesezt.

   

Weitere Sachbezugsbeispiele

Als einige Beispiele für gegebenenfalls zu versteuernde Sachbezüge seien genannt:

- Überlassung eines Firmenwagens: Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für den privaten Verbrauch erfolgt nach der 1% Methode für Firmenwagen oder anhand der tatsächlichen Kosten, welche durch ein Fahrtenbuch ermittelt werden.

- Gutscheine

- Fahrtkostenzuschüsse

- Zinsvroteile bei einem Arbeitgeberdarlehen


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