Lohnsteuerjahresausgleich für 2025 und 2026

Wann kommt es zu einer Lohnsteuererstattung durch den Lohnsteuerjahresausgleich und wo ist der Unterschied zur Einkommensteuerveranlagung?


Lohnsteuerjahresausgleich-Rechner

 
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Der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber durchgeführt und soll für eine gerechtere Lohnbesteuerung durch den Arbeitgeber sorgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lohnsteuerjahresausgleich finden sich in §42b EStG. Demnach müssen Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, sobal mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Im anderen Fall darf ein LSt-Jahresausgleich ohne Verpflichtung durchgeführt werden. Früher wurde mit dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verbunden. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer und der LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber sind allerdings unterschiedliche Vorgänge, welche weiter unten erklärt werden. Weitere Infos finden sich auch in R 42b LStR.


   

In welchen Fällen wird vom Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten?

Während des Jahres kann es zu Lohnschwankungen kommen, wodurch sich auch die Höhe der Lohnsteuer im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum ändert. Durch Progressionseffekte kommt es in Monaten mit höheren Gehaltszahlungen gegebenenfalls auf das Jahr gesehen zu unverhältnismäßig hohen Lohnsteuerzahlungen. Diese zu viel einbehaltene Lohnsteuer in einkommenstarken Monaten kann dann durch einen Lohnsteuerjahresausgleich durch den AG erstattet weden.

Ein weiterer Anwendungsfall sind rückwirkende Gesetzesänderungen während des Steuerjahres, die zu Steuerminderungen für vergangenen Gehaltsabrechnungen führen. Auch in diesen Fällen können die bereits abgerechneten Monate im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zum Jahresende korrigiert werden. Dieses ist etwa der Fall, wenn der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif während des Jahres rückwirkend erhöht wird.

Desweiteren kann es sein, dass ein Arbeitnehmer nicht das volle Jahr gearbeitet hat. Etwa, wenn der AN die Tätigkeit erst im späteren Jahresverlauf aufgenommen hat oder z.B. für einen gewissen Zeitraum unbezahlten Urlaub genommen hat. Auch in diesen Fällen kann die abgeführte Lohnsteuer zu hoch ausfallen. Denn für die einzelnen Lohnabrechungszeiträume wird die Lohnsteuer auf den Lohn immer so berechnet, als ob die Tätigkeit das volle Jahr bestanden hat. Voraussetzung für den Lohnsteuerjahresausgleich ist allerdings, dass der Arbeitnehmer im betreffenden Steuerjahr ständig in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestehenden Dienstverhältnis gestanden hat. Falls das nicht der Fall war, kommt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung (die zumeist sowieso empfehlenswert ist) in Betracht.



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Voraussetzungen für den Jahresausgleich

Die Voraussetzungen für einen LSt-Jahresausgleich sind gem. §42b EStG :

- unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer

- während des Kalenderjahres ständiges zum Arbeitgeber bestehendes Dienstverhältnis.

Die einbehaltene Lohnsteuer darf erstattet werden, soweit die auf den entsprechenden Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer überschritten wird. Dabei sind besondere Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten einzuhalten um eine mögliche spätere Haftung zu vermeiden.

Weiterhin darf unter bestimmten Voraussetzungen gemäß R 39b.8 (2) LStR ein permanenter Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Dazu wird der im aktuellen Steuerjahr bisher angefallene Arbeitslohn zusammen mit dem abzurechnenden Lohn auf das Jahr hochgerechnet und die Jahreslohnsteuer ermittelt. Hieraus wird dann durch Abzug der bereits einbehaltenen Steuern die Lohnsteuer für den abzurechnenden Lohnzeitraum abgeleitet.

   

Wann darf der LSt-Jahresausgleich nicht durchgeführt werden?

Der Lohnsteuerjahresausgleich darf gem. §42b (1) EStG nicht durchgeführt werden, wenn etwa ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt wurde, die Lohnsteuerklassen 2, 3 oder 5 verwendet wurden oder das Faktorverfahren bei der Steuerklasse 4 angewandt wurde. Genaue Details finden sich im Gesetzestext. Natürlich besteht für den AN immer die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung bzw. umgangssprachlich Lohnsteuererklärung abzugeben. Teilweise besteht im Zusammenhang mit den genannten Steuerklassen sogar die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

   

Bis wann darf der Lohnsteuer-Jahresausgleich vorgenommen werden?

Der LSt-Jahresausgleich darf frühestens bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den letzten endenden Lohnzahlungszeitraum im Ausgleichsjahr und spätestens für den letzten im Monat Februar endenden Lohnzahlungszeitraum durchgeführt werden - §42b (3) EStG.

   

Wie wird der LStJA berechnet?

Zur Berechnung ist der Jahreslohn heranzuziehen und die dabei festgestellte Lohnsteuer mit der Summe der Lohnsteuer aus den einzelnen Lohnabrechnungen zu vergleichen. Hinweise zur genauen Berechnung finden sich im Gesetz unter §42b (2) EStG.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich-Rechner auf dieser Seite lässt sich die Jahreslohnsteuer für alle Steuerklassen berechnen. Die so ermittelte Lohnsteuer kann mit der Summe der bsher abgeführten Lohnsteuer durch den AG verglichen werden. Der Lohnsteuerjahresausgleich-Rechner für die Jahre 2026 und 2025 soll nur einen Anhaltspunkt bieten, welche Steuern bei der Lohnabrechnung anfallen. Die Steuerberechnungen erfolgen ohne Gewähr. In diesem Zusammenhang sei auf weitere Berechnungsmöglichkeiten der Lohnsteuer etwa mit einem Brutto Netto Rechner oder mit Hilfe einer Lohnsteuertabelle online hingewiesen.

   

Ist nach einem LSt-Jahresausgleich die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll?

Der Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nicht die Abgabe einer Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung, bei welcher das Finanzamt die Steuer berechnet und festsetzt. Daher ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch möglich bzw. in vielen Fällen vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuer-Ausgleich durchgeführt hat. Beim LSt-Jahresausgleich können leider nicht alle steuerrelevanten Aspekte wie z.B. erhöhte Werbungskosten - etwa durch die Fahrtkostenpauschale -, zuviel einbehaltene Kapitalertragsteuer, weitere Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es der Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärung umfasst außerdem weitere Einkünfte und nicht nur die aus nichtselbständiger Arbeit. Für einen ersten Überblick kann der folgende Einkommensteuer-Rechner nützlich sein.

   

Wann erfolgt die Erstattung aus dem Lohnsteuer-Ausgleich?

Die Erstattung aus dem Lohnsteuer-Ausgleich erfolgt regelmäßig mit der Gehaltsabrechnung für Dezember und sollte spätestens im Februar des Folgejahres stattfinden. Eine Ausnahme bildet der zuvor beschriebene permanente Lohnsteuerjahresausgleich, bei dem bereits während des laufenden Jahres Korrekturen vorgenommen werden.


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