Netto-Stundenlohn-Rechner
Der Nettostundenlohnrechner für 2026 und 2027 berechnet aus dem Bruttolohn oder Bruttostundenlohn den Nettolohn oder Nettostundenlohn sowie Stundenlohnerhöhungen und den Monatslohn.
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Ein Nettostundenlohnrechner berechnet in erster Linie den Nettostundenlohn auf Bais des Nettolohns und der geleisteten Arbeitsstunden. Mit dem Brutto-Netto-Stundenlohnrechner lassen sich vielfältige weitere Berechnungen durchführen. So lassen sich neben dem Wunschnettolohn auch Bruttolohn- oder Nettolohnerhöhungen ermitteln. Für weitere Optionen sei auf den Lohnrechner auf der Startseite verwiesen. Beachten Sie auch die weiteren Steuerrechner zum Thema Lohn und Gehalt, wie etwa diesen Lohnsteuerrechner. Die Berechnungen durch den Stundenlohn-Gehaltsrechner erfolgen ohne Gewähr.
Hinweis: Berücksichtigung des 2 stufigen Reichensteuersatzes (45% und 47%) ab 2027.
| Ab Datum | Mindeststundenlohn |
|---|---|
| 01.01.2021 | 9,50 Euro/h |
| 01.07.2021 | 9,60 Euro/h |
| 01.01.2022 | 9,82 Euro/h |
| 01.07.2022 | 10,45 Euro/h |
| 01.10.2022 | 12,00 Euro/h |
| 01.01.2024 | 12,41 Euro/h |
| 01.01.2025 | 12,82 Euro/h |
| 01.01.2026 | 13,90 Euro/h |
| 01.01.2027 | 14,60 Euro/h |
| Beiträge SozVers. | AN | AG | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
| Ermäßigter Beitrag KV | 7% | 7% | 14% |
| Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,45% | 1,45% | 2,9% |
| Rentenvers. | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
| Pflegevers. | 1,8% | 1,8% | 3,6% |
| Pflegevers. Sachsen | 2,3% | 1,3% | 3,6% |
| Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0% | 0,6% |
| 2. bis 5. Kind < 25J. PV-Abschlag | 0,25% | 0,25% | 0% |
| Arbeitslosenvers. | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
| Beiträge SozVers. | AN | AG | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
| Ermäßigter Beitrag KV | 7% | 7% | 14% |
| Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,25% | 1,25% | 2,5% |
| Rentenvers. | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
| Pflegevers. | 1,8% | 1,8% | 3,6% |
| Pflegevers. Sachsen | 2,3% | 1,3% | 3,6% |
| Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0% | 0,6% |
| 2. bis 5. Kind < 25J. PV-Abschlag | 0,25% | 0,25% | 0% |
| Arbeitslosenvers. | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
Brutto Netto Stundenlohnberechnungen
Im Gegensatz zu einem einfachen Brutto-Stundenlohnrechner können mit diesem Netoostundenlohnrechner verschiedene Nettolohn-Berechnungen durchgeführt werden. So lassen sich der Netto-Stundenlohn, der Brutto-Stundenlohn oder Stundenlohnerhöhungen berechnen. Die Brutto-Netto-Berechnung des Stundenlohns berücksichtigt dabei diverse Faktoren, wie z. B. die Lohnsteuerklasse und die Sozialversicherungsbeiträge. Der Netto-Stundenlohn ergibt sich, indem der monatliche Nettolohn durch die angegebene Anzahl der Arbeitsstunden geteilt wird.
Zudem wird auch der Arbeitgeber-Stundenlohn berechnet, welcher aufgrund der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten entsprechend höher ausfällt. Um den Monatslohn zu berechnen, werden die wöchentlichen Arbeitsstunden mit dem Faktor 4,35 multipliziert, was einem Jahr mit etwas mehr als 365 Tagen entspricht. Wenn Sie die Option "AG-Brutto" wählen, werden Bruttolohn und Nettolohn auf Basis der gesamten Arbeitgeberbelastung ermittelt.

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Nettostundenlohn aus dem Bruttostundenlohn ausrechnen
Wählen Sie hierzu "Bruttolohn" sowie für den Lohnbetrag "Euro/Std." aus. Sie können nun nach Eingabe des Bruttostundenlohns und der Anzahl der Arbeitsstunden den Nettostundenlohn ermitteln.
Bruttostundenlohn aus dem Nettostundenlohn errechnen
Wählen Sie für diese Berechnung "Nettolohn" sowie "Euro/Std." aus. Sie können nun nach Eingabe des Nettostundenlohns den Bruttostundenlohn sowie den Arbeitgeberstundenlohn ausrechnen.
Stundenlöhne aus dem Gehalt ermitteln
Alternativ zum Stundenlohn können Sie auch das Bruttogehalt oder Nettgehalt für einen Monat eingeben. Nach Eingabe der Anzahl der Arbeitsstunden werden die entsprechenden Stundenlöhne berechnet.
Nettostundenlohnerhöhung berechnen
Hierzu ist als Berechnungsart "Lohnerhöhung" auszuzwählen. Die Lohnerhöhungen beziehen sich je nach Eingabe auf den Stundenlohn oder das Gehalt für den Lohnzahlungszeitraum. Falls AG-Brutto als Lohneingabe ausgewählt ist, so wird das Arbeitgeberbrutto bzw. der Arbeitgeberstundenlohn für die Alternativrechnung erhöht.
Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Stundenlohn
Der Brutto-Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttolohn, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, indem dieser durch die Anzahl der Arbeitsstunden geteilt wird. Der Netto-Stundenlohn ist der Betrag pro Stunde, welcher nach entsprechenden Abzügen ausgezahlt werden kann.
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