Haushaltsscheckverfahren-Rechner
Infos zum Haushaltsscheck und Haushaltshilfe-Rechner, mit dem sich die Kosten für eine Putzfrau für 2026 oder 2027 online bestimmen lassen.
| |
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Anmeldung eines bis zur Mindestlohngrenze entlohnten Arbeitnehmers im Haushalt bei der Minijob-Zentrale. Durch die jährliche Anhebung (Dynamisierung) der Geringfügigkeitsgrenze und der Anhebung des Mindestlohns ist der Bereich für Minijobs ab 2027 bis zur Grenze von 633 Euro gestiegen. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 28a ff. SGB IV. Zu den möglichen Tätigkeiten im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahren zählen etwa die Wohnungsreinigung, Gartenarbeiten oder die Versorgung Haushaltsangehörigen im Privathaushalt. Auf der folgenden Seite können Sie eine Haushaltshilfe anmelden.
Abgabenbelastung für Arbeitgeber
Die vom Arbeitgeber zu tragenden Abgaben sind geringer als bei Minijobs im gewerblichen Bereich. Der AG-Beitrag für die Rentenversicherung beträgt 5% und für die Krankenversicherung ebenfalls 5%, falls hier Versicherungspflicht besteht. Hinzu kommen 2% pauschale Lohnsteuer. Als Umlagekosten sind nur die Umlage U1 (2026: 0,8%, 2027: *0,8%) und die Umlage U2 (2026: 0,22%, 2027: *0,22%) zu tragen. Kosten für die Insolvenzgeldumlage entstehen nicht. Der Beitragssatz zur Unfallversicherung beträgt 1,6%. Der Arbeitnehmer ist in der Regel rentenversicherungspflichtig und hat die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von selbst zu tragen. Die Abgabenlast für den Arbeitgeber und der Nettoverdienst des Arbeitnehmers lassen sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner online berechnen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Unter folgendem Link finden Sie einen Minijobrechner für den gewerblichen Bereich.
| Beiträge | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Maximales Einkommen | 603 Euro | 633 Euro |
| Pauschale Steuer AG | 2% | *5% |
| Krankenversicherung AG | 5% | 5% |
| Rentenversicherung AG | 5% | 5% |
| Pflegeversicherung AG | 0% | 0% |
| Arbeitslosenversicherung AG | 0% | 0% |
| U1 Minijob AG | 0,8% | *0,8% |
| U2 Minijob AG | 0,22% | *0,22% |
| Unfallversicherung | 1,6% | 1,6% |
| AN Aufstockung RV | 13,6% | 13,6% |
TOP ▲
Steuervorteile durch Haushaltshilfen
Gemäß § 35a (1) EStG dürfen Arbeitgeber 20% der Kosten für den Arbeitnehmer bis zu einer Grenze von 510 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abziehen. Hierzu erhalten die Arbeitgeber automatisch eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten des betreffenden Jahres.
TOP ▲